FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Entgelte für Niederschlagswasser bemessen sich nach bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstückes. Die Art der befestigten Fläche wird dabei je nach Wasserdurchlässigkeit unterschiedlich bewertet. Die Flächen werden mit einem Abminderungsfaktor multipliziert – das ergibt die Fläche, die für die Berechnung wichtig ist. So ergeben sich zum Beispiel für asphaltierte Flächen andere Entgelte als für Flächen mit Rasengittersteinen. Dies gilt auch für Dachflächen - unter anderem werden mit Dachziegeln gedeckte Dächer anders bewertet als Gründächer. Die Entgelte für Niederschlagswasser werden unterteilt in: Entgelt für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser-Anlagennutzung). Entgelt für die Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser-Entsorgung). Sie brauchen ausführliche Informationen zum Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen? Die erhalten Sie beim Netzbetreiber inetz.
  2. Sie haben schon einen Vertrag mit uns abgeschlossen? Gern prüfen wir für Sie, ob ein Wechsel in ein Ökostromprodukt möglich ist. Bitte melden Sie sich bei uns - per E-Mail an e-mobile@eins.de.

  3. einsstrom E-Mobil können Sie bequem online abschließen. Gehen Sie hierzu einfach auf den E-Mobil-Konfigurator und geben Sie hier die erforderlichen Daten ein. Wie der Produktabschluss, erfolgt auch die Kommunikation nach Abschluss des Produktes online. In unserem eins-Onlineservice stehen Ihnen zahlreiche Funktionen zur Verfügung. Wichtige Informationen wie beispielsweise Ihre Vertragsbestätigung oder den Abschlagsplan erhalten Sie bequem per E-Mail. Daher ist es wichtig, dass Sie uns bei Produktabschluss eine stets erreichbare E-Mail-Adresse mitteilen. Mit einsstrom E-Mobil können Sie langfristig planen – denn wir garantieren Ihnen den abgeschlossenen Preis für 24 Monate. Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen von Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen sowie sonstige hoheitliche Belastungen. Die Erstvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.der Vertrag verlängert sich danach um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Natürlich erhalten Sie mit dem Produkt zu 100 Prozent Ökostrom, siehe Herkunftsnachweis.

  4. Wenn an Ihrer Verbrauchsstelle ein klassischer Eintarifzähler verbaut ist, so muss dieser in einen Mehrtarifzähler mit integriertem Tarifschaltgerät oder in einen intelligenten Stromzähler mit integriertem Tarifschaltgerät umgerüstet werden. Bei dem Mehrtarifzähler handelt es sich um einen Drehstromzähler mit zwei Zählwerken.der intelligente Zähler hingegen ist mit einer Powerline Communication ausgestattet, über welche Sie Ihre Verbrauchsdaten in Echtzeit online in einem Portal einsehen können. Durch das im jeweiligen Zähler integrierte Tarifschaltgerät kann festgestellt werden, welcher Anteil Ihres Verbrauchs in welcher Tarifzeit anfällt. Dabei wird unterschieden zwischen Hochtarif bzw. Haupttarif (HT) und Niedertarif bzw. Nebentarif (NT). Das Tarifschaltgerät ist somit die Voraussetzung für die Abrechnung unterschiedlicher Arbeitspreise. Die konkreten Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten legt dabei der grundzuständige Netzbetreiber fest. Die konkreten Schaltzeiten für einsstrom E-Mobil im Netzgebiet der inetz GmbH sind: Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr und Samstag bis 6 Uhr und ab 13 Uhr, sowie den gesamten Sonntag. Die konkreten Schaltzeiten für einsstrom E-Mobil im Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH sind: Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr und Samstag sowie Sonntag bis 8 Uhr und ab 13 Uhr. Änderungen der Schaltzeiten kann der jeweilige Netzbetreiber festlegen.
  5. Der Austausch Ihres Zählers wird von einem geprüften Elektroinstallateur vorgenommen. Beim Einbau eines klassischen Mehrtarifzählers erstellt der Elektroinstallateur bei Ihnen vor Ort eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA), mit der er beim zuständigen Netzbetreiber den erforderlichen Zählerwechsel in Auftrag gibt. Über die hierfür anfallenden Kosten informiert Sie gern unser Partner-Elektroinstallateur.

    Wird bei Ihnen hingegen ein intelligenter Zähler eingebaut, so ist eine Anmeldung zum Netzanschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und er wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

  6. Der Zählerwechsel selbst ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Ist jedoch die Erstellung einer Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA) erforderlich, so stellt der Elektroinstallateur Ihnen diese Kosten in Rechnung. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 150,00 EUR (brutto), wobei der genaue Betrag davon abhängig ist, welcher Installateur die ANA erstellt und mit welchem individuellen Aufwand die Prüfung der vorhandenen Elektroinstallation verbunden ist.
  7. Das Produkt einsstrom E-Mobil können Sie in einem ausgewählten Versorgungsgebiet jederzeit online in unserem E-Mobil-Konfigurator abschließen. Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle bereits von eins mit Strom versorgt, so können Sie – unabhängig von einer eventuell noch bestehenden Vertragsbindung – sofort mit dem Produkt einsstrom E-Mobil beliefert werden. Eine Abrechnung in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) ist jedoch erst mit Einbau des Zweitarifzählers möglich. Für die bis zu diesem Zeitpunkt im Produkt verbrauchten Kilowattstunden gilt der Preis im Hochtarif (HT). Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle aktuell von einem anderen Versorger mit Strom beliefert, so hängt der Wechselzeitpunkt grundsätzlich davon ab, welche Vertragsbindung Sie bei diesem noch haben. Gern übernehmen wir für Sie die Kündigung Ihres Vertrages. Möchten Sie jedoch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie Ihre Kündigung beim Vorversorger am besten selbst einreichen. Nur so können auch knappe Fristen eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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