Alle privaten Haushalte haben das Recht, mit Strom versorgt zu werden, wie im Energiewirtschaftsgesetz festgelegt.
Die Grund- und Ersatzversorgung bezieht sich auf die Belieferung von Haushalten mit Strom durch den Grund- und Ersatzversorger - den Energieanbieter mit den meisten Kunden in Ihrem Netzgebiet.
Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Verbraucher jederzeit mit Strom versorgt werden, selbst wenn ein Energieversorger die Belieferung einstellt. In solchen Fällen werden die Kunden des Anbieters in die Ersatzversorgung aufgenommen.